Webinar Notfall-und Intensivmedizin
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Thrakienlandschaft Hochgebirge 1031 mtr. "Strandscha" Bulgarien

 

Thrakien ist eine historische Region, die sich über Teile des heutigen Bulgariens, Griechenlands und der Türkei erstreckt. Die Landschaft Thrakien ist sehr vielfältig und bietet eine Mischung aus Gebirgen, Hügeln, fruchtbaren Tälern und Küstenlinien.

Im Norden finden sich die Ausläufer des Balkangebirges, während im Süden die sanften Hügel und fruchtbaren Ebenen dominieren. Die Region ist auch bekannt für ihre Flüsse, darunter die Mariza, die durch die Landschaft fließt und eine wichtige Rolle in der Landwirtschaft spielt.

Die Küstenregionen Thrakien, insbesondere an der Ägäis, bieten malerische Strände und eine reiche maritime Flora und Fauna. Insgesamt ist die Landschaft Thrakien geprägt von einer harmonischen Verbindung zwischen Natur und Kultur, die sich in den zahlreichen historischen Stätten und Traditionen der Region widerspiegelt.

 

Die Thrakienlandschaft ist geprägt von einer beeindruckenden Vielfalt an natürlichen Gegebenheiten und einer reichen kulturellen Geschichte. Diese Region erstreckt sich über Teile des heutigen Bulgariens, Griechenlands und der Türkei und bietet eine Mischung aus Gebirgen, sanften Hügeln, fruchtbaren Tälern und malerischen Küstenlinien.

1. Gebirgen und Hügel: Im Norden finden sich die Ausläufer des Balkangebirges, während die Strandscha im Süden eine sanftere, bewaldete Landschaft bietet. Diese Gebirgen sind ideal für Wanderungen und bieten atemberaubende Ausblicke.

2. Flüsse: Die Region ist durchzogen von Flüssen, darunter die Mariza, die eine wichtige Rolle in der Landwirtschaft spielt und die Landschaft prägt. Die Flüsse bieten auch Möglichkeiten für Wassersport und Erholung.

3. Küstenregionen: An der Ägäis bietet Thrakien malerische Strände und eine reiche maritime Flora und Fauna. Diese Küstenregionen sind beliebte Ziele für Touristen, die Sonne und Meer genießen möchten.

4. Agrarland: Die fruchtbaren Täler sind ideal für den Anbau von Obst, Gemüse und Wein. Die Landwirtschaft hat in der Region eine lange Tradition und trägt zur lokalen Kultur bei.

5. Kulturelle Stätten: Die Thrakienlandschaft ist auch reich an historischen Stätten, darunter antike Ruinen, Festungen und traditionelle Dörfer, die die Geschichte und Kultur der Region widerspiegeln.

Insgesamt ist die Thrakienlandschaft ein faszinierendes Zusammenspiel von Natur und Kultur, das sowohl für Naturliebhaber als auch für Geschichtsinteressierte viel zu bieten hat.

 

 

 

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Geriatrische Pflegefachkraft

Erweiterter Pflegeschlüssel

Pflege das Leben, wo du es triffst

( Hildegard v. Bingen/ Benediktinerin Universalgelehrte)

"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." (Richard v. Weizsäcker)

Pflegestärkungsgesetz PSG/GKV  12/2014  1/2017 PSG II    

 

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) II zum 1. Januar 2017 wurde die zusätzliche Betreuung, die bis Ende des Jahres 2016 im § 87b SGB XI geregelt wurde, in die § 43b und 53c SGB XI überführt.

 

Dadurch wird der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich teilstationärer Pflegeeinrichtungen) auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gesetzlich festgeschrieben.

Die Absicht ist, durch individuelle Zuwendung und höhere Wertschätzung alten Menschen Sicherheit und Orientierung zu geben. Die zusätzliche Betreuung und Aktivierung ermöglicht den Austausch mit anderen Menschen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und fördert insgesamt die Lebensqualität älterer Menschen.

 

Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b, oder auch Alltags-

betreuer genannt, sollen die Bewohner bei alltäglichen Dingen wie z.B. Lesen, Basteln, Spazieren gehen begleiten und unterstützen. Tätigkeiten für die das Pflegepersonal in der Regel keine Zeit hat. Essen anreichen ist z.B. eine grund-pflegerische Tätigkeit.

 

Ausbildungsinhalte

 

Gesellschaftliche Aspekte des Alterns · Biologische Aspekte des Alterns · Menschen mit Behinderungen - Definitionen, historische und soziologische Aspekte · Der persönliche Umgang mit dem betreuten Klienten · Wahrnehmen, Verstehen, Handeln · Kommunikation in der Betreuung · Betreuung bei Demenz · Körperliche Erkrankungen im Alter · Demenz und psychische Erkrankungen im Alter · Basispflege,

 

Teil 1 · Basispflege, Teil 2 · Prophylaxe in der Betreuung · Allgemeine Hygiene · Spezielle Hygiene · Freizeitgestaltung in der Betreuung und Pflege · Institutionelle, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen

 

Themenschwerpunkte:

 

Umgang mit Demenzkranken
Kommunikation (Arten/ Formen/ Gestaltung)
Stress- und Konfliktlösungen
Validation (spezielle Verbale/nonverbale Kommunikationstechniken)
Rechtliche Grundlagen
Ernährung und Hygiene
Soziale Netzwerke …

 

 

Fazit

 

Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen konnten schon bisher zusätzliche Betreuungskräfte anstellen, die das Angebot an Betreuung und Aktivierung für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz ergänzten. Im Rahmen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, stehen diese zusätzlichen Betreuungsangebote allen pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Pflegegästen offen. In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams betreuen und begleiten die zusätzlichen Betreuungskräfte z. B. beim Lesen, beim Basteln, beim Spazierengehen oder zu kulturellen Veranstaltungen. Es soll erreicht werden, dass den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Pflegegästen durch zusätzliche Betreuung und Aktivierung mehr Zuwendung und eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird. Pflegerische Aufgaben gehören hingegen nicht zum Aufgabenbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte.

 

Resüme´

 

Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurde auch die Betreuungsrelation von 1:24 auf 1:20 verbessert. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtung von heute rund 25.000 sich auf bis zu 45.000 erhöhen.

bmg.bund.de

 

Wir freuen uns, Sie in allen notwendigen Fragen der Ersten Hilfe, lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Weiterbildungen zur Betreuungskraft gemäß §87b SGB XI Aus-und weiterbilden zu dürfen. 

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